Merkantile Wertminderung

Merkantile Wertminderung:

Die merkantile Wertminderung stellt einen Vermögensausgleich für das Risiko dar, wegen der Beteiligung des Fahrzeuges an einem Unfall einen Mindererlös bei der Veräußerung des Fahrzeuges zu erzielen. Schon in einer sehr frühen Entscheidung des BGH vom 28. Januar 1958 (VersR 1958, 161 f.) hat sich der Bundesgerichtshof dieser grundlegend mit der Schadenersatzpositionen „Merkantiler Minderwert“ und deren Erstattungsfähigkeit befasst.

Entscheidende Bezugsgrößen für die Ermittlung der merkantilen Wertminderung sind der Wiederbeschaffungswert und der Reparaturumfang, die maßgebenden Einfluss auf das Käuferverhalten haben. Bei dem Reparaturumfang ist zu differenzieren zwischen Faktoren, die die Wertminderung beeinflussen sowie Faktoren, die keinen oder nur geringen Einfluss auf das Käuferverhalten haben.

siehe auch Technische Wertminderung


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