Marktwert

Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge werden üblicherweise nach ihrem Marktwert versichert. Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Oldtimer, Youngtimer und Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne (Fahrzeughändler) enthält. Lediglich bei seltener gehandelten Fahrzeugen und bei Modellen, die überwiegend über den gewerblichen Handel vertrieben werden, fließen auch Ergebnisse aus Händlerverkäufen sowie internationale Auktionsergebnisse als Nettobetrag mit ein. Der Marktwert bildet die Grundlage für die Versicherungseinstufung und für die Prämienberechnung im Kasko-Bereich. Er gilt als Taxe (festgesetzter, vereinbarter Preis) im Sinne des § 76 VVG (Versicherungsvertragsgesetz)


Vorheriger Eintrag

Marderschaden

Übersicht

Lexikon

Nächster Eintrag

Merkantile Wertminderung

UNABHÄNGIG
RENOMMIERT
KOMPETENT

Folgen Sie mir

Sachverständigen­büro Walter

Simon-Warnberger-Weg 17
85221 Dachau
Mobil: +49 (0) 172 / 27 85 280
Tel.: +49 (0) 81 31 /84 58 1
Fax: +49 (0) 81 31 / 35 05 08
©2019 Sachverständigenbüro Walter