Bagatellschaden

Bagatellschäden beschreiben dem Wortsinne nach Schäden, die hauptsächlich kosmetischer Natur sind. Im Versicherungsalltag spricht man von einem „Bagatellschaden“, wenn die Schadenssumme von ca. 750 € nicht überschritten wird und keine übermäßige Wertminderung auf der Seite des Geschädigten entsteht. Dieser Richtwert beinhaltet Kosten für eventuelle Teile sowie den Arbeitsaufwand für die fachgerechte Instandsetzung. Nach den meisten Bagatellschäden kann das Fahrzeug weiter verwendet werden, sobald der Schaden festgehalten und dokumentiert wurde. Wenn Sie selbst nicht fachkundig sind, sollten Sie sich aber von einem Fachmann das Okay zur Weiterfahrt einholen. Es kann durchaus vorkommen, dass ein scheinbar oberflächlicher Schaden, wie beispielsweise eine schief sitzende Stoßstange ( Parkschaden ), auch sicherheitsrelevante Folgen haben kann, z.B. wenn dadurch ein verbogenes Teil am Reifen schleift und diesen aufzuschlitzen droht.

Viele Fahrer unterschätzen die finanziellen Konsequenzen, die unauffällige Beschädigungen zur Folge haben können. Verursacht ein Fahrer (Unfallgegener) eine Beule an einem fremden Fahrzeug, so hat dessen Eigentümer Anspruch darauf, dass der Schaden so gut wie möglich behoben wird, um den Originalzustand wiederherzustellen. Schleif-, Spachtel- und Lackierarbeiten ( Lackschaden) sind aufwändig und können daher durchaus ähnliche Reparaturkosten verursachen wie für den Fall, dass ein Teil des Fahrwerks komplett ersetzt werden muss. Deswegen müssen diese Fälle genauso begutachtet werden wie alle anderen Schäden und der Verursacher darf sich keinesfalls mit einem „sieht doch gar nicht so schlimm aus“ aus der Affäre ziehen. Bagatellschäden verursachen und Fahrerflucht begehen ist kein Kavaliersdelikt.


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