Das Wichtigste nach einem Unfall ist „Ruhe zu bewahren”. Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Fahrzeug vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können (LINK / PDF). Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen qualifizierten unabhängigen Kfz-Sachverständigen / Kfz Gutachter Ihres Vertrauens.
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz Gutachter / Kfz Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Auch ein Rechtsanwalt zur Wahrung Ihrer Interessen steht Ihnen zu. Die Kosten für beide trägt die gegnerische Versicherung.
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten der Schadenregulierung. Die sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Man kann z.B. sein Fahrzeug in seiner Werkstatt reparieren lassen oder sich den Schaden auch auszahlen (fiktive Abrechnung oder Abrechnung laut Gutachten) lassen und mit dem beschädigten Fahrzeug (wenn verkehrs- und betriebssicher) weiterfahren. Zudem stehen Ihnen viele weitere Positionen zu, z. B. Wertminderung, Nutzungsausfallpauschale oder Mietwagen / Leihfahrzeug, allgemeine Kostenpauschale ggf. Schmerzensgeld und sonstige anfallende Kosten (An-und Abmeldegebühren usw.). Vieles davon erstatten Versicherungen (VE) eigenständig meist gar nicht.
Das Verhalten einiger Versicherungen gegenüber dem Geschädigten bestärkt uns immer wieder in unserem Tun. So wird z. B. dem Geschädigten mitgeteilt, dass Mietwagen / Leihfahrzeug, Rechtsanwalt oder Sachverständigenkosten / Gutachterkosten nur teilweise oder auch gar nicht übernommen werden müssen. Dem ist nicht so! Viele Kunden werden durch diese Aussagen verunsichert. „Wir garantieren aus der Erfahrung aus hunderten von Fällen, dass sämtliche Kosten, die im Rahmen der Gutachtenerstellung anfallen, „übernommen werden müssen. Zudem kürzen / reduzieren viele Versicherungen auch oft die Leistungen. Hier ist der Rechtsanwalt ein starker Partner. Er übernimmt die Korrespondenz mit der Versicherung, kümmert sich um gekürzte / reduzierte Ansprüche und verhilft dem Prozess fast immer zu deutlich kürzerer Durchlaufzeit.
Auch zweifelhafte Abkommen mit dem Unfallverursacher sollten Sie vermeiden. Schließlich ist es Ihr Recht, dass Sie nach dem Unfall gleichgestellt sind wie vor dem Unfall. Da aber das Thema Unfallschaden eine Menge Stolperfallen bietet, sollten Sie sich unbedingt kompetente Hilfe bei einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen / Kfz-Gutachter holen, da Sie als Laie bei der Komplexität des Themas nicht vollumfänglich Bescheid wissen können und somit die Gefahr besteht, dass man Sie über den Tisch zieht.
UNABHÄNGIG
RENOMMIERT
KOMPETENT