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Unfall-Tipps

Der wichtigste Ratschlag vorweg: Bleiben Sie „Herr des Geschehens“ – das ist gar nicht so schwer!
  • 1. Allgemeine Hinweise

    Der wichtigste Ratschlag vorweg: Bleiben Sie „Herr des Geschehens“ – das ist gar nicht so schwer!

    In allen anderen Lebenslagen sind Sie es gewohnt, die maßgeblichen Entscheidungen selbst zu treffen. Nur nach einem Verkehrsunfall neigen viele Betroffene in der Aufregung erfahrungsgemäß dazu, sich von Dritten lenken zu lassen und wichtige Entscheidungen in die Hände anderer Personen zu übergeben. Bei einem Blechschaden erkennen die Betroffenen schnell, dass hier immer sehr kostenintensive Belastungen zu regeln sind. Es geht immer um sehr hohe Geldbeträge, sowohl das eigene Fahrzeug als auch das des Unfallgegners betreffend. Es entstehen Ängste, die Angelegenheit nicht vollumfänglich regeln zu können, Fehler zu machen und die oft unberechtigte Sorge, auf einem Teil der hohen Geldforderungen sitzen zu bleiben. Und ein Unfall kommt immer überraschend, man ist auf die möglichen Folgen nicht vorbereitet und bezüglich der weiteren Vorgehensweise verunsichert. Die Unfallsituation ist den Betroffenen eher unangenehm, es plagen Schuldgefühle das Eigentum anderer beschädigt zu haben. Vor diesem Hintergrund und der unerwarteten Unsicherheiten auch hinsichtlich der finanziellen Folgen ist man empfänglich für alle möglichen Ratschläge und Hilfsangebote Dritter, auch wenn diese u.U. eher ihre eigenen Interessen pflegen wollen. Deshalb zunächst der wichtigste Ratschlag: Behalten Sie auch nach einem Verkehrsunfall einen klaren Kopf und lassen Sie sich nicht voreilig von Dritten zu Entscheidungen lenken, die Sie bei genauerer Überlegung vielleicht anders getroffen hätten. Handeln Sie nicht überstürzt. Auch nach einem Verkehrsunfall haben Sie immer ausreichend Zeit, alle erforderlichen Maßnahmen zu prüfen und zu überdenken. Lassen Sie sich nicht bedrängen. Sie müssen nicht alles am ersten Tag erledigen! Bei allen anderen Entscheidungen des täglichen Lebens – vor allem, wenn es um hohe Geldbeträge geht – sind Sie es gewohnt, besonnen Ihre Vorgehensweisen zu überdenken. Machen Sie es nach einem Verkehrsunfall genauso: Bleiben Sie Herr des Geschehens und geben Sie die Zügel nicht aus der Hand! Die Fragen, die Ihr eigenes Fahrzeug betreffen („kann man das noch reparieren?, liegt ein Totalschaden vor?…“) erörtern Sie am besten direkt mit der Werkstatt Ihres Vertrauens und mit dem von Ihnen gewählten öffentlich bestellten oder zertifizierten Kfz-Sachverständigen an Ihrem Wohnort. Diese Personenkreise sind mit den Abläufen vertraut, nicht mit der leistungspflichtigen Versicherung verbunden und informieren Sie über die weitere Vorgehensweise. Wenn Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dürfen Sie immer einen Kfz-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen und mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Die Kosten sind (abgesehen für Gutachten bei Bagatellschäden unter 750 EUR) von der gegnerischen Versicherung zu erstatten

  • 2. Welche Rufnummer wähle ich im Notfall?

    Erfahrungsgemäß gibt es immer wieder Entscheidungsprobleme, welche Rufnummer nach einem Verkehrsunfall anzuwählen ist. Darf ich überhaupt die 110 und 112 nach einem Verkehrsunfall verwenden? Ja, Sie dürfen es selbstverständlich – diese Rufnummern wurden für jede Notfallsituation bundesweit eingerichtet, dazu zählt auch der Verkehrsunfall! Die Polizei erreichen Sie bundesweit über die 110 – Sie werden immer, auch vom Handy aus, mit der nächstgelegenen zuständigen Polizeinotrufzentrale verbunden. Einen Notarzt erreichen Sie immer über die Notrufnummer 112 . Die beiden Notrufnummern wählen Sie grundsätzlich ohne Vorwahl, auch vom Handy aus. Die 112 ist in den GSM/Handy-Netzen sogar europaweit als Notrufnummer geschaltet. In der Vergangenheit konnte ein Notruf auch ohne eingelegte Chipkarte abgesetzt werden. Dies wurde zum 01.07.2009 geändert. Um die Notrufnummern zu erreichen, müssen Sie sicherstellen, dass eine Chipkarte im Handy eingelegt ist! Wenn Sie eine der beiden Notrufnummern nicht erreichen können (z.B. die 110), wählen Sie die jeweils andere (dann die 112 und umgekehrt). Die jeweilige Leitstelle wird Ihren Notruf entgegen nehmen und alles Weitere veranlassen!

  • 3. An der Unfallstelle

    Halten Sie an, schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie Ihre Warnweste über und sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck. Bitten Sie gegebenenfalls umstehende Personen sich aus der Gefahrenzone zu entfernen und den nachfolgenden Verkehr mittels Handzeichen zu warnen. Prüfen Sie, ob es verletzte Personen gibt und leisten Sie Erste Hilfe. Einen Notarzt erreichen Sie immer über die Notrufnummer 112. Die Polizei erreichen Sie bundesweit über die 110. Bei schweren Unfällen mit Personenschaden kommt die Polizei an die Unfallstelle und übernimmt die Spurensicherung. Bei Unfällen mit reinem Sachschaden und Bagatellschäden müssen Sie – je nach Bundesland – damit rechnen, dass die Polizei u.U. nicht zur Unfallstelle kommt oder nur einen Austausch der Personaldaten der Beteiligten organisiert. Unabhängig von den Tätigkeiten der unfallaufnehmenden Polizeibeamten sollten Sie grundsätzlich selbst das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners und die Kennzeichen anderer beteiligter Fahrzeuge notieren. Achten Sie auch auf Fahrzeuge, deren Führer u.U. das Unfallgeschehen beobachtet haben könnten und sprechen Sie Personen an, die den Unfall gesehen haben könnten (Adressen notieren). Unabhängig von den Maßnahmen der Polizei sollten Sie unbedingt Fotos von der Unfallstelle, den Endlagen der Fahrzeuge, der Spuren (Bremsspuren, Glassplitter, Flüssigkeitsaustritte, Karosserieteile) sowie den Fahrzeugbeschädigungen anfertigen. Denken Sie daran, dass auch Ihr Handy zum Fotografieren geeignet sein kann. Können Sie selbst keine Fotos /Bilder anfertigen, fragen Sie gegebenenfalls umstehende Personen, ob ein Fotohandy vorhanden ist und lassen Sie Fotos / Bilder machen. (Adresse angeben lassen, damit Sie später die Fotos / Bilder erhalten können.) Vorschlag: Holen Sie nun den Unfallratgeber aus dem Handschuhfach, den Sie mit diesem Merkblatt auf Unfallskizze.de herunter geladen hatten. Dort sind die wesentlichen Schritte nochmals aufgeführt und können Punkt für Punkt abgearbeitet und erledigt werden. Alle hier aufgeführten Maßnahmen sind erforderlich, damit Sie im Verlauf der späteren Schadensregulierung nicht in Beweisnöte kommen und Ihre berechtigten Ansprüche belegen können. In dem Unfallratgeber können Sie eine erste Handskizze zeichnen, um später auf Unfallskizze.de eine perfekte Skizze und einen Unfallbericht zu erstellen und zu drucken.

  • 4. Nach dem Unfall

    Soweit es Ihnen an der Unfallstelle nicht möglich war, eigene Fotos anzufertigen, fahren Sie später noch mal zur Unfallstelle und fotografieren alles, was noch sichtbar ist und fotografieren Sie alle beteiligten Fahrzeuge, auch wenn diese zwischenzeitlich an andere Standorte verbracht wurden. Diese Fotos können im Zuge der Schadensregulierung Ihre Ansprüche maßgeblich unterstützen! Vorschlag: Gehen Sie nun auf die Seiten der Unfallskizze.de und erstellen Sie anhand Ihrer Notizen eine Unfallskizze zur Beschreibung des Unfallherganges und erfassen Sie die dort abgefragten Daten, um einen Unfallbericht und die Schadensmeldung zu erzeugen. Nach diesen Daten werden Sie im Verlauf der Unfallabwicklung ohnehin von allen Beteiligten (Versicherung, Werkstatt, Polizei, Gutachter, Rechtsanwalt, Anschleppunternehmen, Mietwagenfirma etc.) immer wieder gefragt. Einmal auf Unfallskizze.de erfasst können Sie allen Beteiligten Zugriff gewähren, oder die angefragten Teildaten versenden oder ausdrucken. Ihre digitalen Lichtbilder von der Unfallstelle oder den Fahrzeugen werden ebenfalls dem Vorgang beigefügt. Sie können jederzeit online darauf zurückgreifen, um diese in Verbindung mit der Unfallskizze z.B. mit Ihrem Rechtsanwalt in der Kanzlei zu erörtern.

  • 5. Mein Recht auf eigenen Kfz-Gutachter und Verkehrsanwalt

    Wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden, haben Sie das Recht – abgesehen von Bagatellschäden – einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen / Kfz-Gutachter mit der Begutachtung und Schadensfeststellung zu beauftragen. Dort erhalten Sie zeitnah nach dem Unfall jederzeit kompetente Unterstützung zu den Fragen, welche Schritte zur weiteren Schadensabwicklung erforderlich sind. Das ist Ihr gutes Recht, welches Sie ohne Ausnahme immer wahrnehmen sollten. Sie müssen sich auch nicht zeitaufwändig mit der weiteren Schadensregulierung auseinandersetzen. Während Sie als Betroffener vermutlich erstmals mit zum Teil schwierigen Fragenstellungen zur weiteren Abwicklung konfrontiert werden, ist die gegnerische Versicherung mit dem kompletten Schadensmanagement bestens vertraut und Ihnen in allen Detailfragen überlegen. Es ist daher auch Ihr gutes Recht, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu betrauen. Und das sollten Sie auch unbedingt machen. Anstatt sich in widersprüchliche Angaben zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Rechtsanwalt verweisen. Ein Verkehrsanwalt beurteilt kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen und schätzt realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber Ihrer Versicherung durchsetzen können. Ihr Rechtsanwalt übernimmt den aufwändigen Schriftverkehr mit der Versicherung und den Behörden, um den Sie sich sonst selbst kümmern müssten. Lassen Sie sich in diesen Fragestellungen nicht beirren und bleiben Sie Herr des Geschehens:  Beauftragen Sie Ihren eigenen Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständigen. Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten, damit Sie später Ihrem Recht nicht hinterher laufen müssen.

  • 6. Beauftragung und Wahl des Kfz-Sachverständigen / Kfz-Gutachter

    Die Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständigen sind von Berufs wegen mit den Abläufen nach einem Verkehrsunfall vertraut. Nehmen Sie frühzeitig und umgehend die Hilfe eines eigenen Kfz-Sachverständigen / kfz-Gutachter in Anspruch, der Ihnen mit den Erläuterungen zur weiteren Abwicklung gerne zur Verfügung steht. Suchen Sie sich einen unabhängigen freiberuflichen Kfz-Sachverständigen / Kfz-Gutachter, der mit den Parteien der Schadensregulierung nicht verbunden ist. Wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits in eine Werkstatt verbracht haben, können Sie auch den dortigen Kundendienstmeister bitten, einen freiberuflichen Kfz-Gutachter Kfz-Sachverständigen zu verständigen. Von Geschädigten wird gelegentlich berichtet, dass die gegnerische Versicherung behauptet, dass ein Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter nicht erforderlich sei oder dass die Kosten für den Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständigen nicht übernommen würden. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, abgesehen von Bagatellschäden haben Sie immer das Recht auf einen eigenen Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständigen. Wenn Sie mit anders lautenden Informationen beeinflusst werden, sollten Sie zusätzlich umgehend einen Rechtsanwalt einschalten!

  • 7. Anspruch auf einen Rechtsanwalt

    Lassen Sie Ihre Interessen durch einen Rechtsanwalt vertreten. Ihr Anwalt entlastet Sie deutlich von den Aufgaben und Anforderungen im Verlauf der Schadensregulierung, denen Sie ohnehin nicht gewachsen sind. Mit der eigentlichen Reparatur oder einer evtl. erforderlichen Ersatzbeschaffung werden Sie zeitlich sowieso mehr in Anspruch genommen, als Ihnen lieb ist. Treten Sie der ersatzpflichtigen Versicherung auf Augenhöhe entgegen und überlassen Sie die Abwicklung einem Profi. Achten sie bei der Auswahl Ihres Rechtsanwaltes darauf, dass dieser als Teilbereich der Berufstätigkeit „Verkehrsrecht“ benennt bzw. den Zusatz „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ führt. Vorschlag: Wenn Sie Ihre Angaben auf Unfallskizze.de erfasst haben, finden Sie in Ihrer Schadenakte ein „Mandantenstammblatt“, welches Sie Ihrem Verkehrsrechtsanwalt vor dem ersten Termin bereits zukommen lassen können. Er ist dann bereits vor dem ersten Kontakt über Ihre Person informiert und hat Sie in seine Verwaltungsprogramme einpflegen können. Sie können Ihrem Rechtsanwalt zur Vorbereitung auf das Mandantengespräch vorab auf Ihre Unfallskizze und den Unfallbericht Zugriff gewähren, um diese Informationen im persönlichen Gespräch gegebenenfalls online zu überarbeiten.

  • 8. Informationen zur Reparaturfirma

    Soweit an Ihrem Fahrzeug kein Totalschaden vorliegt, haben Sie das Recht Ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihrer Wahl instand setzen zu lassen. Das wird in der Regel sicher die Reparaturfirma oder der Markenhändler sein, bei dem Sie Ihr Fahrzeug gekauft oder bislang haben warten lassen. Auch die Reparaturfirma benötigt verschiedene Informationen zu dem Unfallgeschehen, um z.B. die Kosten für den Reparaturaufwand zu klären. Vorschlag: Auf Unfallskizze.de befindet sich ein entsprechendes Formular RKÜ – Reparaturkostenübernahme-Erklärung, welches Sie für den Werkstattbesuch vorbereitend ausdrucken oder übersenden können. Die Werkstatt ist Ihnen auch gerne bei der Beschaffung weiterer Daten zur Schadensabwicklung behilflich und kann mit Ihnen die Auswahl eines unabhängigen und freiberuflichen Kfz-Sachverständigen / Kfz-Sachverständigen abstimmen. Außer bei Bagatellschäden sollten Sie auch hier grundsätzlich auf eine Begutachtung durch einen eigenen Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständigen bestehen, selbst dann, wenn die Reparaturfirma mit der Versicherung eine Instandsetzung ohne Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständigen vereinbart haben sollte. Denken Sie daran: Bei späteren unerwarteten Problemen bei der Schadensregulierung, Unstimmigkeiten zur schadensbedingten Reparaturhöhe oder Reparaturen, welche später dem Unfall nicht zugeordnet werden können, tragen Sie die Beweislast. Und wenn Sie den Nachweis nicht erbringen können, zahlen Sie aus eigener Tasche! Bestehen Sie auf Ihren eigenen Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständigen, es ist Ihr gutes Recht.

Wir beraten Sie kostenlos!

Unverschuldeter Unfallfahrzeugschaden, was tun?

Wie soll ich mich nach einem Unfall verhalten?

Das Wichtigste nach einem Unfall ist „Ruhe zu bewahren”. Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Fahrzeug vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können (LINK / PDF). Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen qualifizierten unabhängigen Kfz-Sachverständigen / Kfz Gutachter Ihres Vertrauens.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz Gutachter / Kfz Sachverständigen Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Auch ein Rechtsanwalt zur Wahrung Ihrer Interessen steht Ihnen zu. Die Kosten für beide trägt die gegnerische Versicherung.

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten der Schadenregulierung. Die sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Man kann z.B. sein Fahrzeug in seiner Werkstatt reparieren lassen oder sich den Schaden auch auszahlen (fiktive Abrechnung oder Abrechnung laut Gutachten) lassen und mit dem beschädigten Fahrzeug (wenn verkehrs- und betriebssicher) weiterfahren. Zudem stehen Ihnen viele weitere Positionen zu, z. B. Wertminderung, Nutzungsausfallpauschale oder Mietwagen / Leihfahrzeug, allgemeine Kostenpauschale ggf. Schmerzensgeld und sonstige anfallende Kosten (An-und Abmeldegebühren usw.). Vieles davon erstatten Versicherungen (VE) eigenständig meist gar nicht.

 

Warum sollten Sie auf einen Kfz Gutachter / Kfz Sachverständigen und Rechtsanwalt (RE) nicht verzichten?

Weil sich mit dem Thema die Wenigsten auskennen. Ihre Steuererklärung überlassen Sie ja auch dem Hilfeverein oder Steuerberater.


Unverschuldeter Unfall – Wir verhelfen Ihnen mit Sachverstand zu Ihrem Recht

Das Verhalten einiger Versicherungen gegenüber dem Geschädigten bestärkt uns immer wieder in unserem Tun. So wird z. B. dem Geschädigten mitgeteilt, dass Mietwagen / Leihfahrzeug, Rechtsanwalt oder Sachverständigenkosten / Gutachterkosten nur teilweise oder auch gar nicht übernommen werden müssen. Dem ist nicht so! Viele Kunden werden durch diese Aussagen verunsichert. „Wir garantieren aus der Erfahrung aus hunderten von Fällen, dass sämtliche Kosten, die im Rahmen der Gutachtenerstellung anfallen, „übernommen werden müssen. Zudem kürzen / reduzieren viele Versicherungen auch oft die Leistungen. Hier ist der Rechtsanwalt ein starker Partner. Er übernimmt die Korrespondenz mit der Versicherung, kümmert sich um gekürzte / reduzierte Ansprüche und verhilft dem Prozess fast immer zu deutlich kürzerer Durchlaufzeit.

Auch zweifelhafte Abkommen mit dem Unfallverursacher sollten Sie vermeiden. Schließlich ist es Ihr Recht, dass Sie nach dem Unfall gleichgestellt sind wie vor dem Unfall. Da aber das Thema Unfallschaden eine Menge Stolperfallen bietet, sollten Sie sich unbedingt kompetente Hilfe bei einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen / Kfz-Gutachter holen, da Sie als Laie bei der Komplexität des Themas nicht vollumfänglich Bescheid wissen können und somit die Gefahr besteht, dass man Sie über den Tisch zieht.

 

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