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Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Gutachten und unsere Sachverständigen-Tätigkeit zusammengefasst. Natürlich sind wir auch jederzeit am Telefon oder per Mail für Sie da, wenn Sie eine Frage geklärt wissen möchten.

Häufige Fragen

FAQ - Fragen & Antworten
  • Mit welchen Mitteln und Werkzeugen arbeitet ein Kfz-Sachverständiger / Kfz-Gutachter im Allgemeinen?

    Die Begutachtung des Schadens erfolgt durch den Kfz Sachverständigen / Kfz Gutachter, der auch eine evtl. Teilzerlegung durchführt. Falls es für die Schadensfeststellung erforderlich ist, wird das Fahrzeug in einer Kfz-Werkstatt z.B. auch auf einer Hebebühne untersucht.

    Die exakte Schadensaufnahme wird mittels Fotodokumentation festgehalten. Dazu benötigt der Sachverständige eine gute Digitalkamera. Je nach Schadensbild – Spezialwerkzeug, eigens eingerichtete Messstände und nicht zuletzt auch seine Erfahrung. Alle notwendigen Daten des Schadens werden erfasst und ermöglichen anhand von anerkannten Programmen (z. b. Audatex, Schwacke, Autoonline Bewertung, Datenbanken usw.), die Kosten und Details zu Ersatzteilen, Fahrzeugbaupläne und Wertstatistiken beinhalten meist eine kurzfristige Prognose. Zur Berechnung der Reparaturaufwendungen kann der Kfz-Sachverständige / Kfz-Gutachter ebenfalls entweder auf Datenbanken zugreifen oder erfragt direkt bei einer etwaigen Fachwerkstatt die entsprechenden Arbeitskosten und Ersatzteilpreisen. Dies ist vor allem auch deswegen wichtig, da bestimmte Fahrzeugmarken und -modelle, gerade auch aus der Oberklasse, bestimmte Reparaturroutinen applizieren, wie etwa eine bestimmte Lackiertechnik, die ab Werk vorgeschrieben wurde, oder einen aus Sicherheitsgründen vorgeschriebenen Wechsel gleich mehrerer Bauteile wie z.B. Lenkung.

  • Warum ein Schaden-Gutachten?

    Warum ein Schaden-Gutachten (Kfz-Gutachten) im Haftpflicht-Schadenfall?

    Um Ihre Ansprüche geltend zu machen

    Um Ihre Beweissicherung durchzuführen

    Um zu prüfen wie hoch der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ist

    Um für Ihr Fahrzeug eine eventuelle Wertminderung festzustellen

    Um zu prüfen, ob Ihnen ein Mietwagen / Leihfahrzeug zusteht

    Um einen Nutzungsausfall, Wert oder Kostengruppe festzulegen

    Um einen Mietwagen - Wert oder Kostengruppe (Leihfahrzeug) festzulegen

    Um zu prüfen, ob Ihnen evt. Umbaukosten und Sonderkosten zustehen

    Um zu prüfen, wei hoch der Restwert des Fahrzeuges ist

     

    Folgen Ansprüche haben Sie ggf. im Haftpflichtschadensfall

     

    1. Sachverständigenkosten / Gutachterkosten

    2. Fiktive Abrechnung (zur Vorlage für die gegnerische Versicherung)

    3. Schadenerstattung bei Eigenreparatur (fikitive Abrechunung)

    4. Erstattung der Rechtsanwaltskosten

    5. Verbringungskosten

    6. Umbaukosten
    7. Erstattung für Wertminderung
    8. Erstattung weiterer Kosten
    9. Sachschaden am Fahrzeug (Unfallschaden / Haftplichtschaden) 10. Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung) 11. Abschleppkosten und Bergungskosten
    12. Ab- und Anmeldekosten
    13. Standkosten
    14. Finanzierungskosten
    15. Entsorgungskosten
    16. Reparaturbestätigung
    17. Zahlung von Schmerzensgeld / Arztkosten
    18. Auslagenpauschale
    19. Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
    20. Haushaltsführungskosten
    21. Verdienstausfall
    22. Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen
    23. Wiederbeschaffungswert
    24. Wiederbeschaffungsdauer
    25. Wertverbesserung
    26. Wertminderung (merkantiler Minderwert)
    27. Schadenmeldung (Pauschale)

     

     

     

  • Gutachten oder Kostenvoranschlag? Wo ist der Unterschied?

    Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist lediglich das Angebot einer Kfz-Werkstatt den Schaden am beschädigten Fahrzeug zu einem bestimmten Preis zu reparieren, wohingegen das Sachverständigengutachten eine erhebliche Beweisfunktion hat und zusätzlich zur Reparaturkalkulation auch die Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die Ausfallkosten zu dem Fahrzeug beinhaltet.

  • Wer bezahlt das Schaden-Gutachten?

    Haftplicht Schaden-Gutachten / Unfall-Gutachten

    Im Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten gemäß §249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat.

    Kraft Gesetzes tritt die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers an die Stelle ihres Versicherungsnehmers und kommt für die Schadenersatzforderung auf.

    Sämtliche Kosten die zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfallereignis erforderlich sind, werden hierbei dem Schaden angerechnet und ersetzt. Dies gilt sowohl für die Beauftragung von einem unabhängigen / neutralen Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständigen, als auch für Abschleppkosten, Mietwagen / Leihfahrzeug in der unfallbedingten Ausfallzeit, juristischen Beistand, Schmerzensgeld und weiteren Positionen.

    Der Geschädigte kann gegenüber dem Schadenverursacher das Wahlrecht ausüben, ob der Schadenersatz durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes oder durch den dazu erforderlichen Geldbetrag (fiktive Abrechnung / Abrechnung laut Gutachten) erfolgen soll.

  • Soll ich einen KFZ-Sachverständigen der gegnerischen Versicherung wählen?

    Achten Sie immer auf einen unabhängigen und objektiven KFZ-Sachverständigen! Ein KFZ-Sachverständiger der gegnerischen Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Versicherung, die für den Schaden aufkommen muss. Nutzen Sie Ihr Recht und wählen nach einem unverschuldeten Unfall Ihren KFZ-Sachverständigen selbst – unabhängig von Versicherungen. So können Sie sicher sein, dass Ihr Schaden in vollem Umfang aufgenommen und beziffert wird. Die Kosten für den KFZ-Sachverständigen werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

    Zusatzinfo:

    Wenn der Versicherer dem Opfer einreden will, dass man einen professionellen Sachverständigen zur Verfügung habe, der innerhalb kürzester Zeit das Fahrzeug begutachten werde, sollten die Alarmglocken läuten. Die Versicherer übernehmen zwar die Kosten und erzählen, dass Sachverständige mit Dekra- oder TÜV-Zertifizierung kämen. Das klingt natürlich gut und fördert das Vertrauen, sodass Geschädigte glauben, nicht zu einem eigenen Kfz-Sachverständigen oder Kfz-Gutachter gehen zu müssen. Versicherer wählen aber dann solche Sachverständige aus, mit denen sie Kooperationsverträge haben. Das bedeutet, dass der Kfz-Sachverständige oft gegen den Geschädigten und für den Versicherer handelt, wenn es sich finanziell lohnt.

    Der Schaden wird womöglich geringer dargestellt, als er in Wirklichkeit ist. Das Opfer hat den Nachteil, dass die Entschädigung zu gering ausfällt und man teilweise auf den Reparaturkosten sitzen bleibt. Es empfiehlt sich daher immer, einen eigens ausgewählten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, der im Interesse des Geschädigten handelt und eine realistische Schadensmeldung erstellt. Das ist Ihr gutes Recht.

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